Begriff
Reichsstände
Mitglieder des Reichstags des Heiligen Römischen Reiches mit Sitz und Stimme. Kurfürsten, Fürsten (geistlich und weltlich), Reichsgrafen, Reichsritter und Reichsstädte. Sie waren reichsunmittelbar — direkt dem Kaiser unterstellt, nicht einem anderen Fürsten.
Wortherkunft
Deutsche Zusammensetzung aus "Reich" und "Stand". Ein "Stand" im politischen Sinn meint hier nicht den sozialen Stand, sondern den festen Platz im Reichsgefüge.
Verwandte Begriffe
- Oberbegriff