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Begriff

Kurfürst

auch: Wahlfürst

Reichsfürst mit dem Privileg, den römisch-deutschen König (und damit den künftigen Kaiser) zu wählen. Die Goldene Bulle 1356 fixierte sieben Kurfürsten: Mainz, Köln, Trier, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg. Später kamen Bayern und Hannover dazu; mit dem HRR-Ende 1806 erlosch das Amt.

Wortherkunft

Zusammensetzung aus mittelhochdeutsch kur „Wahl, Auswahl” und Fürst — der „Wahl-Fürst”. Kur (vgl. „Auskur, Willkür”) ist germanisches Erbwort zu *keuza- „prüfen, wählen”.

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