Begriff
Fürst
Hochadeliger Titel direkt unter König und Kaiser. Ursprünglich der „Vorderste” einer Gruppe, im HRR seit dem 12. Jahrhundert ein klar definierter Reichsstand mit Sitz im Reichsfürstenrat. Nicht zu verwechseln mit dem englischen „prince” (= Königssohn) — der deutsche Fürst war Herrscher eigenen Rechts.
Wortherkunft
- Fürstnhd.
- vürstemhd.— der Vorderste
- furistoahd.
Ursprünglich Superlativ zu „vor” — der „Vorderste” einer Gefolgschaft. Bedeutung verengte sich im Hochmittelalter auf den hohen Reichsadel.