Begriff
Hofstaat
Gefolge eines Fürsten oder Königs. Dazu gehörten Berater, Beamte, Diener, Künstler und Geistliche — oft hunderte Personen.
Wortherkunft
Aus „Hof" (Residenz des Herrschers) und „Staat" im alten Sinne von Zustand, Pracht.
Begriff
Gefolge eines Fürsten oder Königs. Dazu gehörten Berater, Beamte, Diener, Künstler und Geistliche — oft hunderte Personen.
Aus „Hof" (Residenz des Herrschers) und „Staat" im alten Sinne von Zustand, Pracht.