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Begriff

Grundherrschaft

Wirtschafts- und Herrschaftsform des Mittelalters. Ein Grundherr besaß Land und übte Macht über die darauf lebenden Bauern aus, die im Gegenzug Abgaben und Dienste leisteten.

Wortherkunft

Aus „Grund" (Boden, Land) und „Herrschaft" — Herrschaft, die sich auf den Besitz von Land gründet.

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