Begriff
Grundherrschaft
Wirtschafts- und Herrschaftsform des Mittelalters. Ein Grundherr besaß Land und übte Macht über die darauf lebenden Bauern aus, die im Gegenzug Abgaben und Dienste leisteten.
Wortherkunft
Aus „Grund" (Boden, Land) und „Herrschaft" — Herrschaft, die sich auf den Besitz von Land gründet.
Verwandte Begriffe
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