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Begriff

Leibeigenschaft

Persönliche Abhängigkeit eines Bauern von seinem Grundherrn — der Leibeigene war an die Scholle gebunden, durfte ohne Erlaubnis weder ziehen noch heiraten, schuldete Frondienste und Naturalabgaben. Härteste Form bäuerlicher Unfreiheit. In Westeuropa weitgehend bis 1500 abgeschmolzen, in Ostmitteleuropa und Russland bis ins 19. Jahrhundert (Russland 1861).

Wortherkunft

Zusammensetzung aus „Leib” (Körper, Person) und „eigen” (besitzend) — der Leibeigene gehörte seinem Herrn „am Leib”. Frühneuhochdeutsche Bildung zu mittellateinisch servitus corporalis.

Verwandte Begriffe

Gegenbegriff