Begriff
Leibeigenschaft
Persönliche Abhängigkeit eines Bauern von seinem Grundherrn — der Leibeigene war an die Scholle gebunden, durfte ohne Erlaubnis weder ziehen noch heiraten, schuldete Frondienste und Naturalabgaben. Härteste Form bäuerlicher Unfreiheit. In Westeuropa weitgehend bis 1500 abgeschmolzen, in Ostmitteleuropa und Russland bis ins 19. Jahrhundert (Russland 1861).
Wortherkunft
Zusammensetzung aus „Leib” (Körper, Person) und „eigen” (besitzend) — der Leibeigene gehörte seinem Herrn „am Leib”. Frühneuhochdeutsche Bildung zu mittellateinisch servitus corporalis.