Begriff
Lehen
Mittelalterliches Rechtsverhältnis: der Lehnsherr übergibt dem Vasallen ein Gut (Land, Burg, Amt) zur Nutzung; der Vasall leistet im Gegenzug Treue, Rat und Kriegsdienst. Trägt die ganze politische Ordnung des Mittelalters — von der Königswürde bis zum kleinen Ritter-Gut.
Wortherkunft
- Lehennhd.
- lēhenmhd.
- lēhanahd.— das Geliehene
Zu „leihen” — das Lehen ist „das Geliehene”. Mittellateinisch feudum oder beneficium („Wohltat”) als parallele Bezeichnung im Urkundenlatein.
Mehr dazu
Karl der Große institutionalisierte das System im 8./9. Jahrhundert, um sein Riesenreich mit knapper Verwaltung zu durchdringen. Die Sachsenspiegel-Tradition formalisierte es im 13. Jahrhundert (Heerschilde-Ordnung). Mit dem Aufstieg des Beamtenstaates und der Steuer-Finanzierung der Söldner-Heere verlor das Lehen ab dem 16. Jahrhundert seine Funktion; die letzten Reste fielen 1806 (HRR-Ende) und 1848 (Bauernbefreiung).
Verwandte Begriffe
- Unterbegriffe