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Begriff

Sachsenspiegel

Bedeutendstes Rechtsbuch des Mittelalters, um 1230 von Eike von Repgow verfasst. Hielt das Gewohnheitsrecht der Sachsen schriftlich fest.

Wortherkunft

Aus „Sachsen" (Stamm und Region) und „Spiegel" — das Buch sollte das Recht „widerspiegeln", also als Vorbild dienen.

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