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Begriff

Reichshofrat

Höchstes Gericht des Heiligen Römischen Reiches in Wien, neben dem Reichskammergericht. 1559 von Kaiser Ferdinand I. organisiert, direkt dem Kaiser unterstellt. Zuständig vor allem für Lehens- und Reservatsachen.

Wortherkunft

Aus "Reich", "Hof" (kaiserlicher Hof) und "Rat" — der Rat des Kaisers in Reichsangelegenheiten.

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