Begriff
Reichsdeputationshauptschluss
Beschluss einer Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, der die territoriale Neuordnung Deutschlands nach den napoleonischen Eroberungen regelte. Hob fast alle geistlichen Fürstentümer und Reichsstädte auf. Galt als faktisches Ende des Alten Reiches, das 1806 formell unterging.
Wortherkunft
Wortmonster aus "Reich", "Deputation" (Gesandtschaft), "Haupt" (wichtigster) und "Schluss" (Beschluss). Typisches Beispiel deutscher Kanzleisprache.
Mehr dazu
Frankreich hatte das linksrheinische Reichsgebiet annektiert. Die enteigneten Fürsten sollten rechtsrheinisch entschädigt werden. Eine Reichsdeputation aus acht Mitgliedern verhandelte unter französischem und russischem Druck. Ergebnis: 112 Reichsstände wurden mediatisiert (ihrer Reichsunmittelbarkeit beraubt), drei der vier geistlichen Kurfürstentümer aufgehoben, 44 von 51 Reichsstädten an größere Staaten gegeben. Bayern, Baden, Württemberg und Preußen gewannen massiv. Der Vorgang heißt auch "Säkularisation 1803" und veränderte die Landkarte Mitteleuropas fundamental.
Verwandte Begriffe
- Oberbegriff
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