Begriff
Bismarcksche Reichsverfassung
Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871. Sie gab dem Reichstag das Budgetrecht, ließ aber Kanzler und Heer dem Kaiser unterstellt, ohne parlamentarische Kontrolle.
Wortherkunft
Nach Otto von Bismarck, der den Entwurf wesentlich prägte. Formal hieß sie schlicht „Verfassung des Deutschen Reiches".
Verwandte Begriffe
- Oberbegriff
- Vorgänger