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Begriff

Augsburger Religionsfriede

Reichsgesetz vom 25. September 1555, das Lutheraner und Katholiken im Reich nebeneinander zuließ. Die Landesherren bestimmten die Konfession ihres Territoriums — "cuius regio, eius religio". Calvinisten blieben außen vor.

Wortherkunft

Nach dem Reichstag in Augsburg. "Religionsfriede" ist eine deutsche Bildung der Reformationszeit, Latein "pax religiosa".

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Nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund konnte Karl V. seine konfessionelle Vereinheitlichung nicht durchsetzen. Sein Bruder Ferdinand verhandelte den Kompromiss: Jeder Fürst wählt die Konfession, die Untertanen müssen folgen oder auswandern ("ius emigrandi"). Geistliche Fürsten verlieren ihr Territorium, wenn sie konvertieren ("geistlicher Vorbehalt"). Der Friede hielt 63 Jahre und brach 1618 mit dem Dreißigjährigen Krieg zusammen — vor allem, weil Calvinisten und reformierte Kurfürsten nicht abgedeckt waren.

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