Begriff
Reichsstadt
Stadt im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstand und nicht einem Fürsten. Hatte eigene Gerichtsbarkeit und schickte Vertreter zum Reichstag.
Wortherkunft
Aus „Reich" und „Stadt" — eine Stadt unmittelbar unter dem Reich, nicht unter einem Landesherrn.
Verwandte Begriffe
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