Begriff
Reichsabtei
Kloster, das direkt dem Kaiser unterstand und nicht einem Bischof oder Fürsten. Hatte eigene Gerichtsbarkeit und Sitz im Reichstag.
Wortherkunft
Aus „Reich" und „Abtei" (Kloster unter einem Abt) — eine Abtei unmittelbar unter dem Reich.
Verwandte Begriffe
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